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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Immobilien durch die Frank Mund Immobilienberatung

Die Frank Mund Immobilienberatung beschäftigt sich mit dem Nachweis und der Vermittlung von Immobilien. Der Erfüllung der an uns erteilten Makleraufträge widmen wir uns mit größter Sorgfalt. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen des § 652ff BGB. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichte näher:

1. Sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart, sind von den Käufern bzw. Mietern bei Vertragsabschluß folgende Courtagesätze an die Frank Mund Immobilienberatung zu zahlen:
– Vermietung und Verpachtung von Gewerberäumen: 3 Monatsmieten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer für den Grundvertrag und zusätzlich 1 Monatsmiete zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer für jedes im Vertrag eingeräumte Options- und Vormietrecht.

– Verkauf : 3% des Kaufpreises zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, z.Zt. 3,57% inclusive MwSt.

2. Kaufpreis ist die Summe aller Gegenleistungen des Käufers zuzüglich übernommener Belastungen und Verbindlichkeiten der Immobilie, des Unternehmens oder der Beteiligung. Wird als Gegenleistung eine Rentenzahlung des Käufers vereinbart, so gilt als Kaufpreis deren Barwert. Beim Nachweis und/oder der Vermittlung von kaufähnlichen Geschäften (z.B. Erbbaurechten) gilt der Courtagesatz wie beim Kauf.

3. Ist dem Kauf-/Mietinteressenten die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies spätestens bis 8 Tage nach Erhalt unseres Angebotes unter Angabe des Vorangebotes schriftlich mitzuteilen. Entfalten wir wegen des Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit, die nicht zur Entstehung eines Courtageanspruches führt, ist dieser Kauf-/Mietinteressent zum Ersatz unseres Schadens verpflichtet.

4. Bei unmittelbaren Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern eines durch uns nachgewiesenen bzw. vermittelten Objektes haben die Vertragspartner auf unsere Maklertätigkeit Bezug zu nehmen und uns über die Verhandlungen zu informieren. Die Frank Mund Immobilienberatung hat einen Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss eines derartigen Vertrages. Ort und Zeitpunkt sind uns rechtzeitig vorher schriftlich mitzuteilen.

5. Die unterbreiteten Angebots- und Vertragsdaten sind ausschließlich für den von uns angeschriebenen Kunden bestimmt. Werden Sie ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben und resultiert daraus ein späterer Vertragsabschluss ohne Courtageanspruch der Frank Mund Immobilienberatung, so ist der von uns angeschriebene Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der unter Nr. 1 aufgeführten Courtage verpflichtet. Das Recht auf Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.

6. Wir sind berechtigt auch für den jeweils anderen Vertragspartner courtagepflichtig tätig zu werden.

7. Die Courtage der Frank Mund Immobilienberatung ist verdient mit Vertragsabschluss für das durch uns nachgewiesene bzw. vermittelte Kauf- bzw. Mietobjekt und zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung, sofern nicht anders vereinbart.

8. Der Courtageanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Vertragsabschluss zu einem späteren Zeitpunkt oder zu leicht veränderten Konditionen erfolgt.

9. Erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss ein Folgekauf-/mietvertrag mit den durch uns zusammengeführten Vertragspartnern im angebotenen Objekt, so hat die Frank Mund Immobilienberatung für dieses kausal verursachte Rechtsgeschäft ebenfalls einen Courtageanspruch in Höhe der unter Nr. 1 aufgeführten Courtage.

10. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns unverzüglich schriftlich über den Vertragsabschluss zu informieren, Auskunft über sämtliche vertraglichen Abreden zu erteilen und eine Vertragsabschrift an die Frank Mund Immobilienberatung zu übersenden.

11. Die im Expose von uns gemachten Angaben beruhen auf den durch Dritte an uns übermittelten Daten und Informationen. Obwohl diese Angaben von uns nach den uns gegebenen Möglichkeiten geprüft werden, können wir eine Haftung hierfür nicht übernehmen. Der Kauf-/Mietinteressent hat alle Angaben vor Vertragsabschluss noch einmal selbst zu prüfen. Schadensersatzansprüche des Kauf-/Mietinteressenten sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Frank Mund Immobilienberatung beruhen.

12. Sämtliche Vertragsabschlüsse der Frank Mund Immobilienberatung schließt diese ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB sind unwirksam und werden nur durch ausdrückliche schriftliche Anerkennung Bestandteil eines Vertrages.

13. Sollten einzelne Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Vielmehr wird der ungültige Bestandteil dann durch eine Formulierung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung entspricht.

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